Casus Bahn

Ist ein Sachverhalt eingehend geprüft, so wird er in der Regel ad acta gelegt, damit er in näherer oder fernerer Zukunft für die Wertung eines umfassenderen Gesamtzusammenhangs zur Verfügung stehen kann.
Man hatte einst bei der Bahn sicherlich keine schlechte Entscheidung getroffen, Daten abzugleichen, um möglicher Korruption auf die Spur zu kommen.
Und trotzdem  – oder vielleicht gerade deshalb? – gilt bei der Bahn heute offenkundig eine andere Regel: ad fracta. Ab in den Reißwolf.
Mehdorn verneint dies. Damit wird der Casus Bahn endgültig zum Casus Mehdorn.