Horst Mahler scheint es im Knast genauso gut zu gefallen wie weiland Hitler in der Festung Landsberg.
Der Vollständigkeit und sachlichen Richtigkeit halber sei aber auch erwähnt, daß er in der Hauptsache nicht Mitbegründer der RAF, sondern zuerst mal Anwalt war, der Leute der APO verteidigte. Zum Beispiel wegen Landfriedensbruchs oder Mißachtung des Gerichts oder was auch immer.
Weil jedoch für einen aufrichtigen 68er Kritik und Selbstkritik eine wichtige ethische Denk- und Handlungsmaxime war, faßt sich der Kommantator an die eigene Nase und seufzt: Was waren wir doch auch für Dummerle, solchen Irren auf den Leim zugehen!