Mahler – die x.te

Gilt nicht in unserer Repbulik der Grundsatz der freien Berufswahl? Und der freien Wahl des Wohnsitzes?
Ihr werten Herren Richter, gebt eueren Herzen endlich einen Stoß und laßt den ehemaligen Kollegen Horst, der sich für den Beruf des ewigen Knackis und den lebenslangen Wohnsitz Knast entschieden hat, sich dahingehend zu verwirklichen. Er hat es sich so sauer verdienen müssen.