Normenklatura

Die Frage, ob die Krise des Radsportes oder die der Weltwirtschaft der Ära der stromlinienförmig gedopten Gurke ein Ende setzt, muß vorläufig offen bleiben, weil bereits eine neue Norm Ungemach zu bescheren droht. Diesmal betrifft es nämlich die individuellen Voraussetzungen einer Einstellung in den höheren Brüsseler Verordnungsdienst.
Demnach müssen Bewerber einer Vermessung ihrer zerebralen Gegebenheiten zustimmen.
Rein äußerlich darf der Kopf nicht mehr die Form einer Birne aufweisen. Die detaillierten Abmessungen werden in einer demnächst in Kraft tretenden Ausführungsbestimmung festgelegt.
Bewerber mit dem Verdacht auf das sogennannte Hohlraumrübenkopf-Syndrom (medizinisch „Cerebritis vacualis runcula) müssen sich mit einer eventuellen Absaugung von zuviel dünner Luft dortselbst und der Auffüllung des dadurch entstehenden Vakuums mit leichtem Wasser einverstanden erklären.
Diesem Proceder haben sich ggf., das heiß, bei hinreichend begründetem Verdacht, auch bereits seit längerem dort Beschäftigte zu unterziehen, unabhängig davon, ob es sich um Personen mit parlamentarischem oder verbeamtetem Status handelt.
Um Härtefälle in der Gruppe der Letzteren zu vermeiden, haben Köpfe, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, die Möglichkeit, sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes selbst zu entsorgen.
In nationalen Regierungskreisen herrscht allenthalben große Erleichterung über die Einführung dieser neuen Norm, bedeutet es doch im Klartext, daß keine weiteren Rettungspakete in Milliardenhöhe zur Existenzsicherung der EU geschnürt werden müssen.