Oho, bei weitem nicht. Aber allein schon als Buchstabe hat es besondere Bedeutung: Phonetisch Vau, nicht Wau und vor allem nicht zu verwechseln mit dem Vogel Pfau, bekommt bereits das Grundschulkind dessen Besonderheit anhand der Merkhilfe Vogel-Vau im Gegensatz zum Finger-F mit herausragender didaktischer Gewichtung beinahe täglich eingehämmert. Weitere solche kognitive Aspekte schlagen hierbei nicht zu Buche.
In der Erwachsenenbildung wies Karl Valentin, der sich auch beinahe täglich der preußischen Aussprache seines Nachnamens zu erwehren hatte, auf einen deutlichen Unterschied hin: Man sage schließlich nicht Water, sondern Fater, auch wenn man Vater meine. Bei Villa sei das anders, weil es sich da um ein Fremdwort handele.
Tempus fugit, weshalb wir endlich in medias res gehen müssen. Der Buchstabe V in der Verbindung mit „Mann“ wurde zu einem brisanten juristischen Problem. Nicht geschlechtsspezifisch, denn es gibt sicherlich und mit Fug und Recht auch V-Frauen. Wo kämen wir sonst hin? Außerdem verfügen Frauen über besondere V-Waffen.
Ein V-Mann ist ein verdeckter Ermittler, daher das V. Bei der V-Frau, der Natur der Sache angemessen, ist das ein wenig anders, denn sie muß sich einesteils bedeckt halten, darf andererseits mit ihren Reizen nicht geizen. Ich möchte da keine V-Frau sein, ehrlich.
Ein V-Mann kann von der Sache seiner Natur her hingegen niemals ein Pfau-Mann sein, selbst wenn er sein Gefieder gerne zu einem schillernden Pfauenrad aufplusterte.
In der NPD, der kläglichsten, aber keineswegs zu unterschätzenden Heils-Wiederholung, seit dem tausendjährigen Reich nach zwölfen die Luft ausging, bedecken sich die Vaus bis in die Führungsebene hinauf mehr oder weniger erfolgreich. Ist etwa der Name Holger Apfel nicht eindeutig ein Tarnname? Gewichtige Leute in der Politik werden allenfalls und auch dann nur spaßig Birne oder bayerisch Preßsack genannt, und jeder weiß, wer gemeint ist.
Also und folgend ist die Rechtslage, hinreichend be- und mittlerweile festgeschrieben durch den BGH. Oder doch durch das B-Vau-G? Dorten wurde erklärt, V-Leute könnten zu Straftaten animieren. Eine Verwertung ihrer Erkenntnisse sei daher, freilich erst nach sorgsamer Güterabwägung, mit den Gesetzen des Rechtsstaates nicht verein-, ein Verbot der Partei nach den Grundsätzen desselben nicht machbar.
Daß die Braunen Angehörige von Minderheiten zu Krüppeln oder gleich totschlagen, Ausländerwohnheime nach Wollust und Promille abfackeln sowie bereits über einen militärischen Arm, die Anti-Antifa verfügen, ist demnach ein höherwertiges Rechtsgut. Logisch, denn die Minderen stellen unseren deutschen Frauen nach, nehmen uns das Grundrecht auf Arbeit, Religionsfreiheit, Geschlechtsverkehr, Schnitzel Wiener Art und sogar auf die Freiheit der Kommunikation mit ihrer Kanaksprak.
Eher marginal erscheint vorläufig die Frage, ob der Rechtsstaat inzwischen ein rechtlich noch unbedenklicher Zustand oder schon eine politische Richtungsbestimmung oder beides zusammen ist. Damit sollen sich ggf., frühestens aber, wenn es zu spät ist, die frisch geschmiedeten Juristenkader auseinandersetzen, die derzeit in den Debitorenabteilungen von Sparkassenfilialen Mahnbescheide entwerfen.
Adolf Schicklgruber, Tarnname „Hitler“, auf zephirischen Händen getragen von Teilen der Weimarer Justiz und zur großen Freude derer, die man einstens und orthographisch sehr problematisch als Fasanen-Vögel bezeichnete, nur filmisch untergegangen, verbrachte seinerzeit einen komfortablen Festungsurlaub in Landsberg am Lech und schrieb dort das Jahrtausendwerk „Mein Krampf“, das keiner las.
Nur ran an den Speck, Holger Apfel oder andere, und tuet desgleichen.
Dieses Mal aber werden wir es lesen. Hoffentlich machen sich dann auch die Damen und Herren in den roten Roben die Mühe und mosern nicht gleich wieder rum, bei dem/den Verfasser/n handele es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um als bedenklich eingestufte Vau-Leute, weil nach den Erkenntnissen anderer, als unbedenklich eingestufter V-Leute das durchschnittliche NPD-Mitglied des Lesens oder gar Schreibens gar nicht mächtig sei.